Leistungsliste Nadine Fahrenkrog – gemäß der Gebührenordnung des FNT e.V.

LeistungPreis
Allgemeine Untersuchung/ Beratung   60,- € /Std 
Kurze Beratung (auch per Telefon)  5,- € / 10 Minuten
allgemeine oder spezielle klinische Untersuchung bei bekannter Diagnose             10,- €
schwierige Fälle
15,- €
allgemeine oder spezielle klinische Untersuchung bei unbekannter Diagnose 20,- €  
Anamneseerhebung für Homöopathie und Phytotherapie ** 60,- € zzgl. der klinischen Untersuchung und Therapie bei chronischen Erkrankungen inkl. der Konstitutionstypenbestimmung 40,- € zzgl. der klinischen Untersuchung und Therapie bei akuten Erkrankungen
Folgekonsultation  20,- € 
Homöopathische Repertorisierung 15,- € 
Erstellung einer phytotherapeutischen Rezeptur 15,- € 
Blutegeltherapie  45,- € / Stunde + 8,- € pro Blutegel 
Magnetfeldtherapie* 15,- € / 20 Minuten
Futterberatung, schriftlicher Futterplan  25,- € 
Bachblütentherapie  40,- € 
Lymphdrainage – gesamtes Tier 38,- € 
Massagen* 30,- € 
Elektrotherapie 20,- € 
Reiki-Behandlung 15,- € / 15 Minuten
Urin-Test (Streifen)  1,55 € 
Blutzuckertest  2,60 € 
Eigenblutinjektion  20,- € 
Ohrreinigung/ Otitisbehandlung 15,- € 
Krallenschneiden  12,- € 
Injektion subkutan, intrakutan, intramuskulär  5,- € + Medikament 
Verband anlegen / abnehmen  5,- € einfach / 7,- € schwierig 
Wundbehandlung bei komplizierten Wunden 20,- € 
Manuelle Zahnsteinentfernung 15,- € 
Eingabe von Medikamenten  2,- € 
Labordiagnostik  50% Zuschlag auf die Fremdleisung + Porto und Verpackung 
Verleih von technischen Geräten an den Tierbesitzer (z.B. Magnetfeld) 1/200 des Neupreises pro Behandlung
Vorträge / Seminare  60,- € pro Stunde + Anfahrt und Spesen 
Anfahrt  1,00 € / Doppelkilometer 
Feiertagsaufschlag  15,- € 
Nachtaufschlag  20,- € 


* Gebührensatz für Erstbehandlung bis 30 Minuten, je weitere 6 Minuten 6,10 €

** Die Anamneseerhebung ist ein wichtiger Bestandteil in der Arbeit mit alternativer Tiermedizin, da für mich als Behandlerin nicht nur die Symptomatik eine Rolle spielt. Auch die Vorgeschichte des Patienten, sowie alle vorausgegangenen Therapien sind von Bedeutung. Nur durch die intensive Befragung des Patientenhalters kann ich mir ein vollständiges Bild vom Patienten verschaffen. Werde ich bezüglich der gleichen Krankheit ein 2. Mal aufgesucht, so ist dies die Folgekonsultation. Diese Gebührenordnung ist gültig nach § 611 des BGB.